Satzung des Mepos e.V.
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 20.11.03 in Köln.
Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Köln
unter der Registriernummer VR 14526 am 07.07.04.
Präambel
Mepos steht für Menschen – Potentiale – Schnittstellen.
Die Zukunft und Gegenwart dieser Gesellschaft baut auf die Jugend.
Aus diesem Grundsatz begreift der Verein seine Tätigkeit als Förderer bestehender Potentiale von Menschen und Unternehmen zum Wohle der Allgemeinheit.
Die Mitglieder fühlen sich im hohen Maße dem Gedanken der Ganzheitlichkeit und Nachhaltigkeit in unserer Gesellschaft verpflichtet.
Aus dem Grundsatz, das Wissen zu den wenigen Dingen gehört, die mehr werden wenn man Sie teilt, ist es ein besonderes Anliegen des Vereines und der Mitglieder dieses zu unterstützen.
In diesem Sinne gibt sich Mepos folgende Satzung:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung sowie die Förderung der Jugendhilfe. Hierbei besteht das Ziel des Vereins in der Schaffung von Ausbildungsplätzen sowie die dazu erforderliche Entwicklung und Umsetzung einer Kommunikations-, Dokumentations- und Entwicklungsplattform. Außerdem soll eine Kooperation zwischen mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern aufgebaut werden, die dazu dient, Jugendliche, die eine Ausbildung in einem IT- bzw. angrenzenden Bereich anstreben, besonders zu fördern.
Der Vereinszweck wird insbesondere verwircklicht durch:
- Jugendbetreuung (z. B. in Form von Projektwochen an Schulen, Praktika, Ausbildung)
- Förderung sowie Aus- und Weiterbildung (z. B. eventuell durch Gewährung von Stipendien)
- Information der Öffentlichkeit
- Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen (z. B. Universitäten und Schulen)
- Erfahrungsaustausch, Aussprache zwischen allen Beteiligten anregen und pflegen (Vorträge, Tagungen, Seminare, Arbeitskreise)
- Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten im Sinne der Ziele des Vereines, besonders für die Aus- und Weiterbildung
Die Aufgaben resultieren aus den Zielen, wobei der Rahmen durch die Präambel bestimmt wird.
Der Verein ist politisch unabhängig.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke darf das Vermögen nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden.
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- der Beirat
- die Geschäftsführung.
- Ältestenrat